FöbeKi e.V.
Rose-Pichler-Weg 38
80937 München
Rufen Sie einfach an unter
+49 89 311 73 26
oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
An Schultagen von
11:00 - 16:00 Uhr
oder
per Mail: foebeki@web.de
Bankverbindung:
IBAN:
DE69 7015 0000 1000 9055 52
BIC: SSKMDEMMXXX
§ 1 Name, Sitz. Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen FöbeKi.
2. Der Verein hat seinen Sitz in München und soll in das Vereinsregister eingetragen
werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e. V.“.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung benachteiligter Kinder in Tagesgruppen,
und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die
- Durchführung von einzelnen Projekten, z.B. Hausaufgabenhilfen, Musikunterricht etc.
- Kostenübernahme erforderlicher Therapiemaßnahmen
- Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Betreuungspersonen
- materielle und finanzielle Unterstützung für sozial und wirtschaftlich benachteiligte Kinder
und deren Familien.
Zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke kann sich der Verein auch
weisungsgebundener und rechenschaftspflichtiger Hilfspersonen bedienen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der politisch und konfessionell unabhängige Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Vereinsmitglieder erhalten beim Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des
Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Der Verein hat ordentliche und passive Mitglieder. Ordentliches Mitglied kann jede
natürliche Person werden, die den Vereinszweck aktiv unterstützt. Jedes ordentliche
Mitglied ist stimmberechtigt. Passive Mitglieder können natürliche und juristische
Personen werden, die den Vereinszweck fördern und / oder unterstützen, ohne
ordentliche Mitglieder zu sein. Passive Mitglieder sind auf der Mitgliederversammlung
nicht stimmberechtigt.
2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss, Auflösung der juristischen Person oder Auflösung des Vereins.
4. Der Austritt kann nur schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten
erklärt werden.
5. Der Ausschluss aus dem Verein kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Es bedarf dazu
eines einstimmigen Beschlusses des Vorstands.
6. Bereits bezahlte Beiträge werden nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurück
erstattet.
§ 5 Vereinsbeiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe
eines Beschlusses des Vorstands.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die
Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Vereinsangelegenheiten, soweit dafür nicht
der Vorstand zuständig ist. Sie nimmt den Geschäftsbericht des Vorstands entgegen,
entlastet und wählt den Vorstand.
2. Die Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich zusammen. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es
erfordert oder die Einberufung von 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter
Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt
wird.
1. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter
Wahrung einer Einladungsfrist von 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der
Tagesordnung.
2. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
Vorstand und dem von der Versammlung
gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 1 Person. Er führt die Geschäfte des
Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist
einzeln vertretungsberechtigt.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren, vom Tag
der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit im
Amt, bis der neue Vorstand im Vereinsregister
eingetragen ist.
3. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung nicht zweckgebundener Spenden.
4. Der Vorstand hat Anspruch auf Ersatz seiner nachgewiesenen Auslagen. Darüber hinaus
steht ihm eine Entschädigung im Rahmen der steuerrechtlich geregelten Pauschalen zu,
wenn und soweit die Vermögenssituation des
Vereins dies zulässt.
5. Die Vorstandsmitglieder haften dem Verein gegenüber nur im Falle einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung. Im übrigen ist ihre Haftung
ausgeschlossen.
§ 9 Satzungsänderung / Änderung des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
1. Für Satzungsänderungen ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstands erforderlich.
2. Über Änderungen des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von 2/3 der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
3. Die Auflösung des Vereins ist nur in einer besonderen zu diesem Zweck einberufenen
außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich. Der Auflösungsbeschluss bedarf
einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
4. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des
steuerbegünstigten Zweckes fällt das vorhandene Vereinsvermögen an den Verein für
sozialpädagogische Tagesgruppen in München e.V. mit der Auflage, es unmittelbar und
ausschließlich für den in § 2 dieser Satzung genannten Zweck zu verwenden.